Aufnahmekriterien an berufsbildenden höheren Schulen (BHS, 5-jährig)
Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/bmhs/bmhs_aufnahme.html
Ich komme von der … (Schule) | Voraussetzung: Noten / Leistungsniveau | Aufnahmsprüfung |
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Allgemein bildende höhere Schule | keine Aufnahmsprüfung | |
Neue Mittelschule | Vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen 1 | keine Aufnahmsprüfung |
Neue Mittelschule | Grundlegende Allgemeinbildung in 1 Pflichtgegenstand 1 | Aufnahmsprüfung oder Vorlage Beschluss Klassenkonferenz 2 |
Neue Mittelschule | Grundlegende Allgemeinbildung in 2 – 3 Pflichtgegenständen 1 | Aufnahmsprüfung |
Mittelschule (ab Schuljahr 2021/22 – ausgenommen Schulversuch ab Schuljahr2020/21) | Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“
Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“ 1 |
keine Aufnahmsprüfung |
Mittelschule (ab Schuljahr 2021/22 – ausgenommen Schulversuch ab Schuljahr 2020/21) | Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ Note „Befriedigend“ und „Genügend“ 1 | Aufnahmsprüfung |
Polytechnische Schule 9.Schulstufe | keine Aufnahmsprüfung |
Detailinfos Übertritt MS –> Höhere Schule (HAK, HLW)
Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/ms.html
Aufnahmekriterien
Nach erfolgreichem Abschluss der zweiten, dritten oder vierten Klasse der Mittelschule ist der Übertritt in die nächste Klasse einer höheren Schule möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) nicht schlechter als mit „Gut“ beurteilt wurde.
Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemeinbildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin bzw. der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.
Ergänzung: Beurteilung nach Leistungsniveau „Standard AHS“ und „Standard“
Ab der 6. Schulstufe werden in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Mathematik, (Erste) lebende Fremdsprache) zwei Leistungsniveaus mit den Bezeichnungen „Standard“ und „Standard AHS“ geführt. Die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ entsprechen dabei jenen der AHS-Unterstufe.
In beiden Leistungsniveaus gibt es jeweils eine 5-teilige Notenskala mit den Beurteilungsstufen „Sehr gut“ (1) bis „Nicht genügend“ (5). In der Schulnachricht sowie im Jahreszeugnis wird ausgewiesen, nach welchem der beiden Leistungsniveaus eine Schülerin bzw. ein Schüler beurteilt wurde.
Die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard“ sind so definiert, dass eine Beurteilung mit
- „Gut“ einer Beurteilung nach dem Leistungsniveau „Standard AHS“ mit „Genügend“ entspricht.
- „Sehr gut“ nach dem Leistungsniveau „Standard“ bedeutet, dass zumindest die Anforderungen für eine Beurteilung mit „Befriedigend“ nach dem Leistungsniveau „Standard AHS“ erfüllt wurden. Selbstverständlich kann ein „Sehr gut“ im Leistungsniveau „Standard“ auch einem „Gut“ bzw. einem „Sehr gut“ im Leistungsniveau „Standard AHS“ entsprechen, wenn die für die Leistungsbeurteilung definierten Kriterien dafür erfüllt wurden.
- „Nicht genügend“ nach dem Leistungsniveau „Standard AHS“ bestenfalls einer
Beurteilung mit „Befriedigend“ nach dem Leistungsniveau „Standard“ entspricht.